neue Richtlinien Bundesförderung für effiziente Gebäude
Seit dem 1. Januar 2023 sind die neuen Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" inklusive der technischen Mindestanforderungen gültig.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (PDF, 914 KB)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (PDF, 882 KB)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (PDF, 1 MB)
Die vorgenommenen Aktualisierungen im Vergleich zur Version vom 7. Dezember 2021 sind in den folgenden Dokumenten besonders hervorgehoben: