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Demokratie leben

Demokratie leben“ -  Das Amt Tollensewinkel als Schwerpunktregion

Das Amt Tollensewinkel ist im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine von fünf Schwerpunktregionen in dem Bundesprogramm „Demokratie leben“.

Im Rahmen dieses Förderprogrammes können Gemeinden, öffentliche Institutionen wie Schulen oder z.B. gemeinnützige Vereine aus verschiedenen Fördertöpfen mit einem 25-prozentigen Eigenanteil finanzielle Unterstützung für Vorhaben im Rahmen der folgenden Kriterien erhalten.

Die Stadtverwaltung Altentreptow hat auf Anfrage bereits 2023 Anträge an Gemeinden und Schulen vermittelt und ist beratendes Mitglied im Begleitausschuss, der als eigenständige Institution über die eingereichten Förderanträge entscheidet.

Die gesamte Förderperiode ist von 2020 bis 2024.

 Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.

Leitziel der Partnerschaft für Demokratie ist die Fortsetzung der zielgerichteten Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteur*innen für Aktivitäten gegen lokal relevante Formen des Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die nachhaltige Entwicklung bereits bestehender lokaler und regionaler Bündnisse in den Themenfeldern des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

Zielgruppe sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familien-angehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben-, und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten tätige Multiplikator*innen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen.

Fördergebiet sind Projekte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Voraussetzungen

Als Letztempfänger – Zuwendungsempfänger für die Umsetzung von Einzel-maßnahmen im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ kommen grundsätzlich juristische Personen des Privatrechts in Betracht, die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

-           Fachkompetenz für das geplante Projekt und entsprechende Erfahrungen in der Thematik des Programms;

-           Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens;

-           Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben; d. Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. Abgabenordnung (AO), ersatzweise zunächst der Nachweis der Stellung eines Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. AO bzw. grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesellschaftervertrags/der Satzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit

-       Eigen – und Drittmittel für Einzelmaßnahmen im Aktions- und Initiativfonds i. d. R. in Höhe von mindestens 25% der Gesamtkosten für Projekte erbringen

Förderschwerpunkte des Jugendfonds

Jugendbeteiligung wird im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in den verschiedensten Formen für Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene möglich (z. B. Jugendforen, Verbandsarbeit, Schüler*innenräte, Jugendforen, Jugend-parlamente) und soll ganz selbstverständlich gelebt und verankert werden

Gefördert werden gemeinnützige Vorhaben junger Menschen, die

-       zur Entwicklung ihrer Beteiligung in der Gesellschaft beitragen.

-       der Umsetzung spontaner Ideen zur Demokratieförderung dienen.

Förderschwerpunkte für Projekte im Aktions- und Initiativfonds

Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen. Die Erhöhung der Mobilität im ländlichen Raum soll berücksichtigt werden.

Gefördert werden Projekte, die

-       durch Kooperation im Gemeinwesen ein eigenes und bleibendes Grund-verständnis und Leitziel zur Demokratieförderung bei Bürgerinnen und Bürgern entwickeln helfen.

-       demokratiefeindlichen Phänomenen entgegenwirken.

-       mit praktischen Ideen zur Verankerung von Partizipation in Institutionen/Abläufen/Strukturen beitragen; insbesondere in Schule und Kita.

-       Bürger*innen für Beteiligungsmöglichkeiten sensibilisieren, Räume für Beteiligung im Gemeinwesen schaffen (z. B. Ideenwerkstatt) und zur Entwicklung von wirkungsvollen Formen der Mitbestimmung und Mitgestaltung der breiten Bevölkerung auf lokaler Ebene (Gemeinde/Amt/Stadt) beitragen.

-       die Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements fördern.

-       die Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen und lokalen Heraus-forderungen zum Inhalt haben und die Kompetenz zum Umgang mit diesen stärken

-       der Stärkung der Identität bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und der Verstetigung interkultureller Kompetenzen dienen.

-       zur Kommunikation, Öffentlichkeitswirksamkeit, Fortbildung und Vernetzung der Gremien und Akteur*innen innerhalb der Partnerschaft für Demokratie beitragen.

-       Angebote der offenen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit darstellen, u.a. Projekte zu den Themen Demokratie, Beteiligung, Rhetorik, Toleranz; Projekte zur Selbsterfahrung, Selbstreflexion, Empathie; Bildungsangebote für junge Menschen; Trainings/Coachings an den Schnittstellen Ausbildung und Schule zur Unterstützung der Selbstsicherheit von jungen Menschen.

Zu Ausschlusskriterien, weiterführenden Fragen und Vermittlung der

richtigen Ansprechpartner und Antragsformulare informiert sie gerne Kirsten Danert, Stadtverwaltung Altentreptow, SB Öffentlichkeitsarbeit und Citymanagement.

Ihre Anfragen und Anliegen senden Sie bitte an

k.danert@altentreptow.de

oder vorab tel. Auskünfte unter 03961-2551-107

Antragsformulare und Kontaktdaten finden Sie auch unter: http://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/ und auf der Homepage der Partnerschaft für Demokratie https://demokratie-mse.de.

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